Wissenswertes
Lehrgänge
Erich Engelhardt
Es finden vornehmlich in Kassel folgende staatlich anerkannte Grundlehrgänge gemäß § 32 der 1 .Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit Abschlussprüfung gemäß § 36 der 1. Spreng V zur Vermittlung und zum Nachweis der Fachkunde zum Erwerb einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz oder nach Vereinbarung statt:
Beginn der Schulungen ist immer 8 Uhr.
Getränke und kleine Speisen werden vom Schützenverein entgeltlich bereitgestellt.
Grundlehrgang für den nicht gewerbsmäßigen Umgang
- ausgenommen ist das Herstellen - mit Treibladungspulver
zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen;
Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen ~ mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen.
Ein Lehrgang kommt zustande, wenn sich mindestens 15 Bewerber (max. 25)
angemeldet haben. Voraussetzung für die Zulassung ist die Vorlage einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Ihnen Ihr zuständiges Amt
(Achtung: Unterschiedliche Zuständigkeiten in den verschiedenen Bundesländern)
auf Antrag ausstellt.
Die Bearbeitungsdauer dafür liegt bei ca. 6 bis 8 Wochen.
Lehrgangsgebühren und Lehrgangsdauer:
Vorderlader 1 Tag ( mind. 8 Stunden) EURO 100,00
Wiederlader 2 Tage ( mind. 15 Stunden) EURO 130,00
Kombilehrgang 2 Tage ( mind. 18 Stunden) EURO 150,00
Die Lehrgangsveranstaltung wird in der Regel als kombinierter Lehrgang an Wochenenden durchgeführt.
Die Gebühren enthalten Lehrmaterial, Versicherung, Schießstandgebühren, Raummieten,
Übungsmaterial (Schwarzpulver, Kugeln und Zündhütchen) und das Fachkundezeugnis.
Für Vereine, die einen geeigneten Schießstand nachweisen können, können Lehrgänge
nach Absprache auch am Vereinsort durchgeführt werden.
Weitere Informationen, Anfragen und Anmeldungen bitte an die o.a. Adresse richten oder im
Internet unter www.schwarzpulver.info nachlesen.
Die Prüfungsgebühren betragen je nach Lehrgangsteilnehmern 15,00 bis 30,00 EURO.
Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (Spreng G);
hier: Fachkundelehrgang nach § 32 der ersten Verordnung zum Spreng G zur Erlangung einer
Sprengstofferlaubnis nach
§ 27 Spreng G
Die zu erhebende Gebühr für Referenten, Stand- und Versicherungsgebühren beträgt zur Zeit
EURO 150 ,- für den Kombilehrgang,(2-tägig)
Wiederladen( 2-tägig) EURO 130,-,
Vorderladen EURO 100,-(eintägig)
und ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das unten angeführte Konto des Lehrgangsträgers Erich Engelhardt, Petersweg 33, 34346 Hann.Münden oder bar am
Lehrgangstag zu entrichten.
(kombinierter Lehrgang für Wiederlader und Schwarzpulverschützen)
Um die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses und der Abgabe Unbedenklichkeitsbescheinigung wird am ersten Lehrgangstag gebeten.
Der praktische Umgang mit Vorderladerwaffen ist erforderlich und wird auf dem Schießstand in Kassel- Waldau durchgeführt.
Eigene Schwarzpulverwaffen und Zubehör sowie Schutzbrille und Gehörschutz können mitgebracht werden; das Schwarzpulver wird jedoch von mir gestellt!
Das Zeugnis über den Fachkundenachweis erhalten Sie im Anschluss an die Veranstaltung nach Abgabe der Unbedenklichkeitsbescheinigung und bestandener schriftlicher Prüfung.
Alle Teilnehmer, deren 1. Wohnsitz im Geltungsbereich z. B. Kassel (Stadt Kassel 0561 7870); Landkreis (Landrat Kassel 0561 10030) oder eines anderen Amtes (in Niedersachsen beim Ordnungsamt) liegt, müssen dort sofort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, die mir am 1. Lehrgangstag vorliegen muss. Die Ansprechpartner für die Sportschützen und Wiederlader in Hessen sind Die Städte oder Landkreise.
Die zusätzliche Prüfungsgebühr beträgt je nach Teilnehmerzahl ca. 15,- bis 30,- EURO und ist bar im Anschluss an den Lehrgang zu entrichten..
Eine gute Anreise wünscht Ihnen Ihr Lehrgangsträger
Impressumseite an oder verwenden die E-Mailadressen und Telefonnummern oder wählen den Postweg. Danke!